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Immobilien

Der Verkehrswert bestimmt den Kaufpreis einer Immobilie

Immobilien werden zum Verkehrswert gekauft und verkauft. Der Verkehrswert einer Immobilie wird nicht nur vom Zustand der Immobilie beeinflusst, sondern auch von der Lage der Immobilie, der Beschaffenheit und der Größe des Grundstücks. Personen, die eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, sollten ein Sachverständigenbüro mit der Wertermittlung der Immobilie beauftragen. Ein für dieses Büro tätiger Sachverständiger für Immobilien oder Gutachter wird dann ein Gutachten für Immobilien anfertigen, welchem der Verkehrswert zum Stichtag entnommen werden kann.

Um den Verkehrswert von Immobilien zu ermitteln, werden drei verschiedene Verfahren angewendet. Bei diesen Verfahren handelt es sich um das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie um das Sachwertverfahren. Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens wird die zu beurteilende Immobilie oder das Grundstück mit Objekten verglichen, die in den für die Ermittlung des Verkehrswertes relevanten Kriterien übereinstimmen. Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert der Immobilie unabhängig vom Grundstück auf der Basis des Ertrages ermittelt. Bein Sachwertverfahren werden der Wert des Gebäudes sowie der Wert des Grundstücks separate ermittelt, wobei der Wert des Grundstücks bei dieser Methode immer nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt wird.

Nicht nur ein geplanter Kauf oder Verkauf einer Immobilie erfordert es, den Verkehrswert dieser zu bestimmen. Der Verkehrswert wird auch benötigt, um bei einer geerbten Immobilie Steuern einsparen zu können. Weiterhin ist der Verkehrswert von Immobilien nötig um eine Übersicht über vorhandenes Vermögen aufzustellen. Auch bei der Berechnung des Zugewinns bildet der Verkehrswert von Immobilien die Grundlage. Unternehmen benötigen den Verkehrswert ihrer Gebäude bei der Erstellung der Bilanz sowie für die Planung von Investitionen. Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung gegen Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm, Feuer und Hagel verursacht werden, ist es nicht ausreichend nur den Verkehrswert der Immobilie zu versichern. Vielmehr wird bei der Vereinbarung der Versicherungssumme die Wohnfläche und bei Mehrfamilienhäusern die Anzahl der Wohnungen herangezogen. Der Verkehrswert eines Gebäudes ist nicht mit dem Versicherungswert zu verwechseln!