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Firmenbestattern müssen bei einem Verkauf Schulden nicht verschwiegen werden

Die Nachricht das GmbHs kurz vor einer Insolvenz verkauft wurden, war bisher höchstens eine Schlagzeile wert, wenn hierbei Betrug mit im Spiel war. Meist waren die Geschäftsführer nach dem Verkauf wenige Tage später bereits mit dem Erlös über alle Berge verschwunden. Diese illegalen Wege zu beschreiten, um sich offiziell aller Rechte und Pflichten an der GmbH zu entledigen ist heute nicht mehr erforderlich. Mit dem Beruf des Firmenbestatters hat sich eine ganze Branche etabliert, welche ganz gezielt kurz vor der Insolvenz stehende Unternehmen aufkaufen. Aufgrund dieser großen Erfahrung sind diese Unternehmer geschult in der Abwicklung von GmbHs und können somit nach dem Kauf direkt die notwendigen Schritte besprechen. Die Schulden unter den Tisch zu kehren oder die Buchhaltung zu frisieren ist dadurch nicht erforderlich, um einen seriösen Kaufinteressenten zu finden.

Wichtig ist vor einem Verkauf zu klären, in welchem Bereich die Schulden angehäuft wurden

geralt / Pixabay

Für einen Firmenbestatter sind Schulden nicht gleich Schulden. Schulden bei Lieferanten und Geschäftspartner sind in der Regel kein Problem. Anders verhält es sich, sobald geforderte Beträge beim Finanzamt oder auch Sozialversicherungsbeiträge offen sind. Diese sind für die meisten Käufer ein No Go und sollten bei einer ernsthaften Verkaufsabsicht zuvor beglichen werden. Nicht erforderlich ist es dagegen Leasing- oder auch Versicherungsverträge zu kundigen, da diese in der Regel ohne Probleme von den Käufern übernommen werden. Da sich natürlich mit dem Verkauf unzählige Fragen verbinden, ist ein Erstberatungsgespräch sinnvoll. Seriöse Anbieter führen dieses persönlich durch und nehmen von den Geschäftsführern auch für diesen Termin noch kein Geld. Hierbei können die Verkäufer alle wichtigen Informationen in Erfahrung bringen und sich somit einen ersten Eindruck der Vor- und Nachteile dieses Geschäfts verschaffen.

Durch den notariellen Verkauf bewegen sich beide Seiten im rechtlichen Rahmen

Der Verkauf einer GmbH wird nur rechtlich bindend, wenn dieses Geschäft von einem Notar beglaubigt wird. In dem Termin wird der Vertrag nochmals mit allen Punkten vorgelesen, sodass sich sowohl der Käufer als auch der Verkäufer vollkommen sicher sind das keine Veränderungen an den Verträgen vorgenommen wurden. Mit der Unterschrift ist das Geschäft besiegelt und der Verkäufer muss nie wieder den Gläubigern der GmbH Rede und Antwort stehen. Gleichzeitig machen sich auf der anderen Seite auch die Käufer sofort ans Werk. Die Gläubiger müssen sich somit ebenfalls nicht mehr länger gedulden, bis eine für beide Seiten einvernehmliche Einigung gefunden wurde. Der Verkauf ist dadurch für alle Parteien mit einem Gewinn verbunden.