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Fristen beachten bei einer Insolvenz

Für Hilfe ist es auch während der 21 Tage Frist bis zur Insolvenz nicht zu spät

Drei Wochen oder noch genauer umfasst 21 Tage gibt der Gesetzgeber jeder zahlungsunfähigen GmbH Zeit, um vor dem betreffenden Amtsgericht die Insolvenz zu beantragen. Da die GmbH dies natürlich nicht selbst übernehmen kann, muss dies durch den Geschäftsführer erfolgen. Unterbleibt dieser Schritt, beginnt der Rahmen, in dem sich der Geschäftsführer der Insolvenzverschleppung schuldig macht. Ab diesem Zeitpunkt kann auch der Einkauf von Materialien bereits als Betrug bewertet werden, wenn dem Geschäftsführer hinlänglich bekannt ist, dass die Begleichung der Rechnung für den Kauf mehr als unwahrscheinlich ist.

geralt / Pixabay

In diesem Zeitraum erfahren die Geschäftsführer zudem, dass es bei einer Zahlungsunfähigkeit so gut wie unmöglich ist die private Person von der GmbH zu trennen. Für die unterbliebene Beantragung der Insolvenz sowie der sich bestätigenden Insolvenzverschleppung trägt einzig und allein der Geschäftsführer die Verantwortung. Wird dieser vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt muss diese selbstverständlich aus dem privaten Vermögen bestritten werden und darf nicht aus dem verbleibenden Geldwerten der GmbH stammen. Sich genau in dieser Zeit Hilfe bei einem Unternehmensberater zu suchen ist nicht nur die richtige Entscheidung, sondern auch eine wichtige Basis, um die berufliche Zukunft auf einer weißen Weste zu begründen.

Der Verkauf der GmbH an einen Firmenbestatter ist ein legales Mittel die eigene Bonität zu schonen

Kaum ein Unternehmer kann es sich aktuell leisten eine GmbH zu gründen und alle Ausgaben hierfür einzig aus dem Privatvermögen zu bestreiten. Eine Insolvenz in der Vergangenheit oder Banken, die in der Vergangenheit auf die Rückzahlung der vollständigen Kreditsumme verzichten mussten sind Faktoren, die in der Zukunft die Bonität für viele Jahre negativ beeinflussen können. Damit es erst gar nicht soweit kommt, entwirft ein erfahrener Unternehmensberater verschiedene Szenarien, die für die Wahrung der Bonität legal angewendet werden können.

Zu einer dieser Optionen gehört vielfach auch der Verkauf an einen Firmenbestatter. Diese kaufen kurz vor der Insolvenz stehende GmbHs auf und übernehmen ab diesem Zeitpunkt alle weiteren Schritte. Für die Geschäftsführer bedeutet eine Firmenbestattung sich ab diesem Zeitpunkt aus allen Angelegenheiten zurückzuziehen und somit auch mit einer eventuell erfolgenden Insolvenz nicht mehr in Verbindung gebracht zu werden. Dieses Endergebnis sollte es auch verzweifelten Unternehmern Wert sein noch einen letzten Versuch zu unternehmen sich aus dieser Misere mit einem blauen Auge zu verabschieden.

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